Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Dienstleistungen von Linn Media

Linn Media GmbH
Geschäftsführerin: Linn Marie Wandrowsky
Lothringer Straße 39
50677 Köln
Telefon: +49 (0) 157 3909 8444
E-Mail: hallo@linnmedia.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Linn Media GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die vom Dienstleister vorgenommen wurden, werden dem Auftraggeber in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der
Auftraggeber nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Dienstleister absenden.

1.3 Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen widerspricht der Dienstleister ausdrücklich. Diese werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Dienstleister einen Vertrag in Kenntnis der entgegenstehenden Bedingungen abschließen. Der Vorrang individueller Nebenabreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Die Angebote des Dienstleisters sind freibleibend. Vertragliche Verpflichtungen bestehen erst nach einer schriftlichen Vertragsbestätigung durch den Dienstleister oder der Annahme eines vom Dienstleister abgegebenen verbindlichen Angebots durch den Auftraggeber. Mündliche Zusagen von Angestellten und Vertretern sind für den Dienstleister nur verbindlich, wenn sie Bestandteil des Angebots oder des Vertrages werden. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so kann der Dienstleister dies innerhalb von vier Wochen annehmen.

2.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

2.3 Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

2.4 Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Ein Vertrag mit dem Dienstleister kommt durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrags oder Auftragsangebots auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail zustande.

3.2 Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im Dienstleistungsvertrag beschrieben.

4. Vertragsdauer und Vergütung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt, sofern eine Laufzeit vereinbart wurde.

4.2 Der Vertrag kann, sofern eine Laufzeit vereinbart wurde, ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Diesbezüglich wird eine Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Vertragsende vereinbart, wobei der Eingang der Kündigung beim Dienstleister maßgeblich ist. Sofern keine Kündigung ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate bei einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten oder um 6 Monate bei einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten oder länger. Sofern keine Laufzeit vereinbart wurde, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon ausgenommen.

4.3 Eine Kündigung vor Beginn des Vertrages ist nicht vorgesehen. Sie ist nur möglich, wenn der Dienstleister seinen vertraglich vereinbarten Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Kündigt der Auftraggeber entgegen diesem Vertragspunkt 4.3 vor Beginn des Vertrages, ist der Dienstleister für seinen Arbeitsausfall angemessen zu entschädigen. Hierfür wird pauschal 100 EUR vereinbart.

4.4 Dem Dienstleistungspreis liegt der Umfang der geschuldeten Diensttätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften des Dienstvertrags §§ 611 ff. BGB. Die Vergütung ist vorab vor Erbringung der Dienstleistung zu zahlen und ist nicht abhängig vom Erfolg eines Werkes, einer Abnahme oder einer Arbeitsleistung. Der Dienstleister erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung, des Online-Marketings und der Persönlichkeitsentwicklung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Dienstleister auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann lediglich der Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostiziert werden, anhand von Erfahrungswerten. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg vom Dienstleister nicht geschuldet wird.

4.5 Sämtliche Zahlungen sind nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug sofort fällig und binnen 14 Tagen zu zahlen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Dienstleister ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.6 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

4.7 Sämtliche Leistungen des Dienstleisters verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Leistungsumfang

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Der Dienstleister wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Dienstleister ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter / Dienstleister zu bedienen.

5.2 Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen.

5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Ist der Dienstleister gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe von Seiten des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch seitens des Dienstleisters unberührt.

5.4 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern vom Dienstleister unverzüglich erbringen.

5.5 Der Dienstleister wird Aufträge des Auftraggebers, insbesondere Sonderanfragen, so schnell wie möglich bearbeiten, in der Regel ist dafür mindestens eine Vorlaufzeit von 24 – 48 Stunden vom Auftraggeber einzuplanen, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

6. Verschwiegenheitspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

7. Nutzungsrechte

Der Besteller erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von Linn Media im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film-, Foto- und Urheberrechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Nutzungsrechte enden mit Beendigung des Vertragsverhältnisses, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.

8. Haftung

8.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

8.3 Der Auftraggeber ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, dem Dienstleister ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Auftraggeber stellt den Dienstleister insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen, sofern es sich um Gewerbetreibende handelt.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist: ausschließlich der Sitz des Dienstleisters

10.Sonstige Bestimmungen

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Stand: Januar 2024